- Fürstenabsetzung
- Fürsten|absetzung,die Absetzung eines regierenden Fürsten. Das Recht, den Herrscher oder Fürsten abzusetzen, leitete sich ab aus germanischen Vorstellungen vom mangelnden Königsheil und kirchlich geprägten Vorstellungen von fehlender Eignung (idoneitas). Herrscherabsetzungen nahmen die Großen eines Landes (im Heiligen Römischen Reich die Fürsten, später die Kurfürsten) vor, oft zugunsten von Thronansprüchen eigener Verwandter. Ein Absetzungsrecht beanspruchte besonders seit dem 13. Jahrhundert der Papst, wenn ein Herrscher der kirchlichen Korrektionsgewalt Widerstand leistete und damit in den Verdacht der Häresie geriet (z. B. Kaiser Friedrich II. 1245, Ludwig IV., der Bayer, 1324). Reichsfürsten verfielen der Absetzung nach vorangegangener Ächtung durch Fürstenspruch in Anwesenheit des Königs (z. B. Herzog Heinrich der Löwe von Sachsen und Bayern 1180). Gelegentlich nahmen auch die Landstände das Recht der Fürstenabsetzung für sich in Anspruch.
Universal-Lexikon. 2012.